Ratgeber · Aus der Vertragspraxis

Leasingvertrag prüfen: Andienungsrecht, Restwert und teure Klauseln

Die Rate steht groß im Angebot. Was der Vertrag am Laufzeitende, bei der Versicherung oder beim Zahlungsweg regelt, steht klein in den Bedingungen, und genau dort entscheidet sich oft, was das Leasing wirklich kostet. Hier sind die Klauseln, die ich in der Praxis am häufigsten erklären muss, übersetzt in normales Deutsch.

Aus der VertragspraxisKlartextVor der Unterschrift

Dieser Ratgeber behandelt gewerbliches Leasing von Maschinen, Fahrzeugen und Betriebstechnik. Kein privates PKW-Leasing, keine Rechtsberatung.

Michael Galneder Michael Galneder Seit 2000 im Leasinggeschäft · Raum Ulm / Neu-Ulm An keine Leasinggesellschaft gebunden, rund ein Dutzend Gesellschaften und Banken im Vergleich.

Transparenz

Woher dieses Wissen kommt

Als Leasingmakler arbeite ich mit rund einem Dutzend Gesellschaften und Banken und habe deren Vertragswerke laufend auf dem Tisch. Die Klauseln unten stammen nicht aus Lehrbüchern, sondern aus echten Vertragsbedingungen, wie sie Unternehmern täglich zur Unterschrift vorgelegt werden. Die Namen der Gesellschaften nenne ich nicht, die Mechanik ist bei vielen ähnlich, die Details unterscheiden sich aber deutlich. Genau diese Unterschiede sind mein Geschäft.

B2B statt B2C

Gewerblich heißt: ohne Schutznetz

Wer als Privatperson Verträge abschließt, wird vom Gesetz an vielen Stellen geschützt: Widerrufsrechte, Grenzen für automatische Verlängerungen bei Handy- oder Fitnessverträgen, strenge Regeln fürs Kleingedruckte. Zwischen Unternehmen gilt davon das meiste nicht. Als Firma unterschreiben Sie auf Augenhöhe, so sieht es das Recht, und deshalb dürfen gewerbliche Verträge vieles regeln, was im Privatbereich eingeschränkt ist.

Das ist kein Grund zur Panik, aber der Grund, warum sich zehn Minuten mit diesem Ratgeber lohnen: Im gewerblichen Leasing ersetzt Vorbereitung den Verbraucherschutz.

Die Klauseln

Neun Stellen im Vertrag, an denen es teuer werden kann

Jede Klausel in normalem Deutsch, mit dem Punkt, auf den es vor der Unterschrift ankommt.

  1. 01

    Der Vertrag endet nicht von allein

    Ein Leasingvertrag hört nicht automatisch auf. Frist verpasst heißt je nach Vertrag: bis zu ein Jahr weiterzahlen. Manche Verträge laufen nach der Grundlaufzeit auf unbestimmte Zeit weiter, andere verlängern sich um zwölf Monate, sobald Sie die Maschine einfach behalten. Die Kündigungsfristen liegen meist zwischen drei und sechs Monaten, schriftlich. Und anders als bei vielen Dauerverträgen mit Verbrauchern, etwa Handy- oder Fitnessverträgen, wo der Gesetzgeber automatische Verlängerungen begrenzt hat, ist das zwischen Unternehmen weiterhin gängige Praxis.

    Vor der Unterschrift: Ich trage die Fristen für Sie nach und melde mich, bevor sie ablaufen.

  2. 02

    „Kündbar" heißt nicht jederzeit raus

    Kündbar klingt nach jederzeit raus. In Wahrheit kommen Sie bei solchen Verträgen meist nur einmal im Jahr raus, und kündigen müssen Sie schon Monate vorher. Wer das Fenster verpasst, hängt eine weitere Runde fest.

    Vor der Unterschrift: Vor der Unterschrift kläre ich, wann genau die Ausstiegstermine liegen und was ein Ausstieg kostet.

  3. 03

    Andienungsrecht: die Gesellschaft darf andienen, Sie dürfen nicht kaufen

    Die Gesellschaft darf Ihnen die Maschine am Ende zum festen Preis zuschieben, das nennt sich Andienungsrecht. Umgekehrt gilt das nicht: Ein Recht, sie zu kaufen, haben Sie nicht automatisch. Wer fest damit plant, die Maschine zu übernehmen, braucht das als eigene Vereinbarung im Vertrag.

    Vor der Unterschrift: Wenn Sie am Ende Eigentümer sein wollen, gehört das vorher hinein, oder wir schauen gleich auf den Mietkauf.

  4. 04

    Wem gehört der Verkaufsgewinn am Ende?

    Wird die Maschine am Vertragsende verkauft und bringt mehr als gedacht, behält bei manchen Verträgen die Gesellschaft den kompletten Überschuss. Bei anderen bekommen Sie 75 Prozent davon. Gleiche Maschine, anderer Vertrag. Bei einer gepflegten Baumaschine kann dieser Unterschied vierstellig sein.

    Vor der Unterschrift: Genau deshalb vergleiche ich die Verträge, nicht nur die Raten.

  5. 05

    Die Versicherungsfrist mit teurem Automatismus

    Wer den Versicherungsnachweis zu spät schickt, wird automatisch teuer mitversichert, in manchen Verträgen schon nach drei Wochen. Die Zwangsversicherung läuft dann auf Ihre Kosten, und bereits gezahlte Beträge gibt es in der Regel nicht zurück.

    Vor der Unterschrift: Ich erinnere Sie, bevor die Frist läuft, und kläre vorher, welche Versicherung der Vertrag genau verlangt.

  6. 06

    Maschine kaputt, Rate läuft trotzdem

    Ein Defekt ist kein Grund, die Rate auszusetzen. Der Streit läuft mit dem Händler, nicht mit der Leasinggesellschaft. Die Rate dürfen Sie in der Regel erst stoppen, wenn Sie den Händler verklagt haben, und so weit will niemand kommen.

    Vor der Unterschrift: Deshalb prüfe ich Händler und Gewährleistung, bevor eingereicht wird. Der beste Streit ist der, der nicht entsteht.

  7. 07

    Firmen-Lastschrift: einmal abgebucht ist abgebucht

    Bei größeren Summen bucht die Gesellschaft mit einer Firmen-Lastschrift ab. Anders als beim normalen Konto gilt: einmal abgebucht ist abgebucht, ein Rückholrecht wie bei der privaten Lastschrift gibt es nicht. Strittiges muss vor der Abbuchung geklärt werden, nicht danach.

    Vor der Unterschrift: Gut zu wissen, bevor die erste Rate läuft. Bei Unstimmigkeiten gilt: sofort melden, nicht abwarten.

  8. 08

    Was Sie anbauen, gehört am Ende der Gesellschaft

    In vielen Vertragswerken gilt: Was Sie anbauen und bei der Rückgabe nicht abbauen, gehört entschädigungslos der Gesellschaft. Auch wenn es die Maschine wertvoller macht. Schnellwechsler, Anbaugeräte, Beleuchtung: An einer Baumaschine hängt schnell Zubehör für einige Tausend Euro.

    Vor der Unterschrift: Vor der Rückgabe gehen wir durch, was Ihnen gehört und abgebaut werden muss.

  9. 09

    Das Kleingedruckte bei den Nebenkosten

    Bearbeitungspauschalen, Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen, Aufschläge für monatliche statt vierteljährliche Zahlung oder fürs Überweisen statt der Lastschrift: Einzeln sind das kleine Beträge, über die Laufzeit summieren sie sich. Sie stehen selten im Angebot, aber immer in den Bedingungen.

    Vor der Unterschrift: Ich lege Ihnen die Nebenkosten offen auf den Tisch, bevor Sie vergleichen. Erst dann sind zwei Angebote wirklich vergleichbar.

Kompakt

Meine Prüfliste vor jeder Unterschrift

Sie müssen diese Punkte nicht selbst im Vertrag suchen. Aber Sie sollten wissen, dass jemand sie geprüft hat:

  • Wie endet der Vertrag, und wann muss die Kündigung raus?
  • Ist der Restwert realistisch angesetzt?
  • Wer bekommt einen Mehrerlös bei der Verwertung?
  • Welche Versicherung ist Pflicht, und bis wann muss der Nachweis vorliegen?
  • Welche Nebenkosten stehen in den Bedingungen?
  • Was gilt bei Rückgabe: Ort, Zustand, Zubehör, Anbauten?
  • Passt die Laufzeit zur geplanten Nutzung der Maschine?
  • Welche Lastschrift-Art wird vereinbart?
  • Was ist geregelt, wenn es im Betrieb einmal eng wird?

Offen gesagt

Diese Klauseln sind kein Betrug, aber sie sind einseitig

Zur Ehrlichkeit gehört: Keine dieser Klauseln ist ein Trick oder ein Zeichen für Unseriosität, sie sind branchenüblich. Sie verteilen Risiken, und zwar meist zugunsten der Gesellschaft, die schließlich eine Maschine finanziert, die in Ihrem Betrieb steht. Das Problem ist nicht die Klausel. Das Problem ist, sie erst am Laufzeitende kennenzulernen.

Und noch etwas gehört zur Ehrlichkeit: Ich bin Leasingmakler, kein Anwalt. Was Sie hier lesen, ist Einordnung aus der Vermittlungspraxis, keine Rechtsberatung. Wenn ein Vertrag rechtlich strittig ist, gehört er in anwaltliche Hände, und auch das sage ich Ihnen dann offen.

Fragen

Häufige Fragen zum Leasingvertrag

Verlängert sich ein Leasingvertrag automatisch?

Bei gewerblichen Verträgen häufig ja: je nach Vertragswerk durch Weiterlaufen auf unbestimmte Zeit oder durch Verlängerung um zwölf Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Schutzregeln für Verbraucherverträge gelten zwischen Unternehmen nicht. Entscheidend ist deshalb, die Kündigungsfrist ab Vertragsbeginn im Kalender zu haben.

Kann ich einen laufenden Leasingvertrag vorzeitig beenden?

Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist in den meisten Verträgen ausgeschlossen. Möglich sind je nach Vertrag Ausstiegsfenster nach der Grundlaufzeit oder eine einvernehmliche Ablösung, die allerdings ihren Preis hat. Wenn sich Ihre Lage ändert, gilt: früh das Gespräch suchen, dann ist der Spielraum am größten.

Schauen Sie auch über einen Vertrag, der mir schon vorliegt?

Ja. Wenn Ihnen eine Gesellschaft oder ein Händler ein Angebot samt Vertrag vorgelegt hat, gehe ich die Punkte aus der Prüfliste mit Ihnen durch und sage Ihnen, was daran üblich ist und was verhandelt werden sollte, in der Regel verbunden mit der Frage, ob sich für Ihren Fall ein Vergleichsangebot lohnt. Das ist eine wirtschaftliche Einordnung im Vorfeld der Vermittlung, keine Rechtsberatung.

Sind solche Klauseln überhaupt zulässig?

Die hier beschriebenen Regelungen sind im gewerblichen Leasing weit verbreitet und gehören zum üblichen Vertragsstandard. Ob eine einzelne Klausel im Streitfall hält, ist eine Rechtsfrage, und die beantwortet ein Anwalt, nicht ich. Mein Teil ist, dass Sie die Wirkung jeder Klausel kennen, bevor Sie unterschreiben.

Was ist das Andienungsrecht beim Leasing?

Das Andienungsrecht gibt der Leasinggesellschaft das Recht, Ihnen die Maschine am Vertragsende zum vorab vereinbarten Restwert zum Kauf anzudienen, sie Ihnen also verbindlich zuzuschieben. Ein Kaufrecht für Sie ist damit nicht verbunden: Die Gesellschaft darf andienen, Sie dürfen nicht verlangen. Wollen Sie die Maschine am Ende sicher übernehmen, gehört das als eigene Vereinbarung in den Vertrag, oder wir schauen gleich auf den Mietkauf.

Gilt das alles auch beim Mietkauf?

Teilweise. Nebenkosten, Lastschrift und Versicherungspflichten funktionieren ähnlich. Andienungsrecht und Mehrerlös gibt es beim Mietkauf dagegen nicht, denn dort ist der Eigentumsübergang mit der letzten Rate von Anfang an vereinbart. Die Unterschiede im Detail stehen auf der Mietkauf-Seite.

Kann ich diese Klauseln wegverhandeln?

Manche ja, manche nein. Restwert, Laufzeit und Vertragsart sind gestaltbar, Standardbedingungen der Gesellschaften meist nicht. Der wirksamste Hebel ist deshalb nicht das Verhandeln einzelner Klauseln, sondern die Wahl der Gesellschaft und der Vertragsart, die zu Ihrem Fall passen. Genau dafür ist der Vergleich da.

Warum erklären Sie das öffentlich, statt es für sich zu behalten?

Weil informierte Kunden die besseren Kunden sind. Wer versteht, was er unterschreibt, trifft ruhigere Entscheidungen und bleibt länger Kunde. Und ehrlich gesagt: Dass jemand diese Dinge vor der Unterschrift erklärt, ist genau der Unterschied zwischen einem Makler und einem Formular.

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Wissenswertes zur Vertragsprüfung

Warum sich Leasingverträge so stark unterscheiden

Leasingvertrag ist nicht gleich Leasingvertrag. Jede Gesellschaft hat eigene Vertragswerke, und schon innerhalb einer Gesellschaft unterscheiden sich die Vertragsarten deutlich: Ein Vollamortisationsvertrag endet anders als ein Restwertvertrag, ein kündbarer Vertrag verteilt Chancen und Risiken anders als ein fester. Dieselbe Maschine kann bei zwei Gesellschaften zu Verträgen führen, die am Laufzeitende mehrere Tausend Euro auseinanderliegen, bei ähnlicher Monatsrate. Deshalb greift der reine Ratenvergleich zu kurz: Verglichen werden müssen die Verträge, nicht nur die Zahlen auf dem Angebot.

Worauf es bei der Vertragsprüfung wirklich ankommt

Die teuersten Überraschungen im gewerblichen Leasing entstehen selten bei der Rate und fast immer an drei Stellen: am Laufzeitende (Verlängerung, Andienung, Verwertung), bei den Pflichten während der Laufzeit (Versicherung, Wartung, Nachweise mit Fristen) und im Kleingedruckten der Nebenkosten. Wer diese drei Bereiche vor der Unterschrift geklärt hat, kennt die tatsächlichen Kosten seines Vertrags. Für Unternehmen im Raum Ulm, Neu-Ulm und Bayerisch-Schwaben übernehme ich diese Prüfung im Rahmen der Vermittlung, von der ersten Einschätzung bis zur Unterschrift.

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